Das muss auch sein:-)

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über das Buchungssystem auf der Website www.hebammenpraxis-willich.de. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Buchungsbestätigung sowie eine Zahlungsaufforderung. Diese Bestätigung gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und markiert den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen der Kursleitung und den Kursteilnehmerinnen.

Die Rechnung ist nach Erhalt verpflichtend und verpflichtet zur Zahlung im angegebenen Zeitraum.

Das Kursangebot und die Kurszeiten können in zumutbarer Weise geändert werden. Sollte ein Kurs, beispielsweise aufgrund zu geringer Teilnehmerinnenzahl, nicht tragbar sein, können die Kurse abgesagt oder geändert werden. In begründeten Fällen, wie z.B. Krankheit oder Verhinderung, kann eine Ersatzkraft eingesetzt oder einzelne Stunden verschoben werden.

Weitere Kurse

Für die Kurse Step und Fit in der Schwangerschaft, Fitness nach der Rückbildung, Babymassage, Babys in Bewegung sowie Erkrankungen und Notfälle im ersten Lebensjahr müssen Sie die Kosten selbst tragen. Diese sind also Eigenleistungen und werden bei Anmeldung im Voraus fällig.

Bei den Beckenbodenkursen, die zertifizierte Präventionskurse nach §20 SGB V sind, ist die Kursgebühr ebenfalls bei der Anmeldung im Voraus zu bezahlen. Nach dem Kurs erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen können. Es ist ratsam, sich vor der Anmeldung zu informieren, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Rücktritt/Stornierung

Ein Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Kurstermin kann nur schriftlich erfolgen. Bei rechtzeitigem Rücktritt wird die volle Kursgebühr erstattet. Hierfür sind die Kontodaten, die Bankverbindung und das Einzahlungsdatum der bereits geleisteten Kursgebühr mitzuteilen. Bei einem Rücktritt im Anschluss an diese Frist wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Sie haben das Recht, eine Ersatzteilnehmerin zu stellen, weitere Rechtsansprüche sind ausgeschlossen. Falls eine Teilnehmerin nachrücken und Ihren Platz übernehmen kann, erhalten Sie Ihre Teilnahmegebühr im vollen Umfang zurück .Wir empfehlen, den Rücktritt so früh wie möglich mitzuteilen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Kursteilnahme/versäumte Stunden

Da es sich um geschlossene Kurse handelt, ist es leider nicht möglich, versäumte Stunden nachzuholen oder hinten anzuhängen. Versäumte Stunden müssen die Teilnehmerinnen selbst tragen. Sollte der Kurs seitens der Kursleiterin abgesagt werden, wird jedoch eine Ersatzstunde festgelegt. Sollte dies aus organisatorischen Gründen seitens der Kursleitung nicht möglich sein, wird die entsprechende Stunde erstattet.

Kursteilnahme Geburtsvorbereitungskurse/Rückbildungskurse

Regelungen für gesetzlich Versicherte: Die Gebühren für wahrgenommene Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und müssen daher von der Teilnehmerin selbst getragen werden, unabhängig vom Grund der Versäumnis. Hierfür erhält die Teilnehmerin nach dem Kurs eine gesonderte Rechnung.

Ab dem 1.11.25 ist es Hebammen laut dem neuen Hebammenhilfevertrag bei gesetzlich Versicherten untersagt, eine Ausfallgebühr für Kurse zu erheben.

Demnach fällt diese Gebühr ab dem 1.11.25 grundsätzlich weg.

Derzeit wird die Sache juristisch geprüft. Falls sich daran etwas ändert, werden die AGB entsprechend angepasst.

Regelungen für Privatversicherte: Für privat versicherte Frauen gilt die Privatgebührenordnung des Landes NRW. Der Kurs wird mit dem 1,8-fachen Satz berechnet. Die Teilnehmerin erhält im Abschluß an den Kurs eine Rechnung über den gebuchten Kurs und muss diese innerhalb von 28 Tagen bei der jeweiligen Kursleitung begleichen. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch, unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat.Diese Regelung bleibt auch bei dem neuen Hebammenhilfevertrag bestehen!

Im Geburtsvorbereitungskurs für Paare muss für die Begleitperson ein Partnerbetrag von 130,00 Euro im Vorfeld des Kurses entrichtet werden und ist eine Eigenleistung.Dies ist unnabhängig davon, ob die Schwangere gesetzlich oder privat versichert ist! Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie eine Rechnung über den Partnerbetrag, die Sie bei ihrer Krankenkasse einreichen können, um zu klären ob dieser Betrag erstattet wird.

Haftungsausschluss

Die Teilnehmerin haftet für die von ihr zum Kurs mitgebrachten Gegenstände wegen Verlust oder Beschädigung. Beschädigt die Teilnehmerin Einrichtungsgegenstände oder Unterrichtsmaterial, haftet sie in voller Höhe für den Aufwand der Ersatzbeschaffung. Für Gesundheitsschäden, die die Kursteilnehmerin in den angebotenen Kursen möglicherweise erleidet, wird keine Haftung übernommen. Die Kursteilnehmerin versichert, dass sie psychisch und physisch in der Lage ist, am Unterricht teilzunehmen. Bei Bedenken ist die Kursteilnehmerin verpflichtet, vor Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen. Die Inhaberin haftet nicht für Schäden, die die Klientin durch Selbstüberschätzung ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn die Klientin sich nicht an die Anweisungen der Trainerin hält.